Garantieerweiterung für Holzöfen

Gesetzliche Garantiedeckung und Garantieerweiterung

Die Stûv-Garantie gilt für den Endabnehmer (Benutzer) eines Stûv-Geräts. Die Laufzeit beginnt ab dem Ausstellungsdatum der Verkaufsrechnung gemäß dem Originalbeleg.

Bedingungen für Garantieleistungen

Um in den Genuss dieser Garantie zu kommen, muss das Garantieformular innerhalb von 30 Tagen nach dem Einbau vollständig ausgefüllt an uns zurückgeschickt werden.

Sie erhalten Ihre Stûv-Garantieurkunde dann per e-Mail andie von Ihnen angegebene e-Mail- Adresse oder per Post. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf. Wenden Sie sich im Falle eines Problems mit Ihrem Kaminofen an Ihren Händler. Sie müssen ihm diese Urkunde vorlegen, um die kommerzielle Garantie in Anspruch zu nehmen.

 

Dauer der Garantie

Unbeschadet der Garantie auf versteckte Mängel beträgt die kommerzielle Garantie von Stûv :

5 Jahre auf den Korpus des Kaminofens,

3 Jahre auf elektrische Originalbauteile (Ventilator, Thermostat, Schalter, Verkabelung usw.), câblage,...)

3 Jahre auf sonstige Teile (Bodenrost, Türmechanismus, Scharniere, Rollen, Laufschienen, Schlösser usw.)

Gilt für die nach dem 30/06/2010 gekauften Kaminöfen. Als Garantiebeleg gilt ausschließlich die vom Händler an den Endabnehmer ausgestellte Rechnung.

Für einen Kauf vor dem 01/07/2010 siehe die in der Installationsanleitung/Gebrauchsanweisung des Kaminofens aufgeführten Garantiebedingungen.

Die Gewährung einer Garantieerweiterung erfolgt vorbehaltlich der Einhaltung der geltenden Bedingungen und der Richtigkeit der Stûv mitgeteilten Informationen.

 

Garantieumfang

Die Garantie für Stûv-Kaminöfen umfasst:

  • Herstellungsfehler,
  • Lackmängel der sichtbaren Außenteile des Kaminofens

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Verschleißteile (wie Feuerfestziegel, Vermiculit-Teile, Dichtungen), die auch unter normalen Einsatzbedingungen von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden müssen,
  • die Glasscheibe,
  • Schäden am Kaminofen bzw. Funktionsmängel, die zurückzuführen sind auf:
    • einen nicht fachgerechten oder nicht gemäß der Installationsanleitung bzw. den geltenden nationalen und regionalen Vorschriften durchgeführten Einbau,
    • eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung, die nicht mit den Anweisungen in der Gebrauchsanweisung übereinstimmt,
    • unterlassene Wartung,
    • höhere Gewalt wie z. B. Überschwemmung, Blitzeinschlag, Feuer usw...
    • Bedingungen am Aufstellungsort wie schlechter Zug oder Defekte aufgrund eines mangelhaften Schornsteins
  • Schäden aufgrund:
    • einer mangelhaften Installation,
    • einer Überhitzung,
    • der Verwendung eines ungeeigneten Brennstoffs.

Die Garantie beschränkt sich auf den Austausch der als mangelhaft anerkannten Teile und schließt mit dem Austausch verbundene Kosten und Schadensersatzforderungen aus. Für gelieferte Ersatzteile gemäß dieser Garantie wird für die Restlaufzeit der Original-Garantie der Produkte Garantie gewährt.